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AGBs

Geltungsbereich:

HZDJ.de vertreten durch JH-Events, Kulmbach vermittelt DJs, Künstler und Musiker für Veranstaltungen und führt Aufträge zu nachfolgenden Bedingungen durch. Ein Vertragsverhältnis entsteht zwischen dem Veranstalter, nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Musiker nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt.

Auftrittsbedingungen:

Bei Veranstaltungen im Freien (Open Air, Hoffest, etc.) ist eine geeignete, funktionelle und ausreichend gesicherte Überdachung für AN und Technik in der Größe von mindestens 3m x 3m seitens des AG zu stellen. Bei Temperaturen von unter 18 Grad Celsius ist eine geeignete, ausreichend dimensionierte Heizung inkl. Betriebsmittel vom AG bereit zu stellen. Im Innenbereich ist ebenso für ein angemessenes Klima zu sorgen. Wird eine Bühne gestellt, muss diese stabil und sicher stehen. Andernfalls kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des AN unberührt bleibt. Der AG hat dafür zu sorgen, dass bei der Anwendung von Pyrotechnik oder Wasser-Show-Technik ein ausreichender Sicherheitsabstand zum AN und seiner Technik eingehalten wird. Sollte dies von AG nicht beachtet werden, haftet er vollumfänglich für entstehende Schäden. Werden diese Punkte nicht berücksichtigt kann der Auftritt abgesagt bzw. abgebrochen werden. Die Forderung der vereinbarten Gage (brutto) bleibt hierbei bestehen.

Vertragsrücktritt:

Bei schwerer Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt sind beide Partner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu zählen auch z.B. pandemiebedingt nicht durchführbare Veranstaltungen. Als „nicht durchführbar“ definieren wir Veranstaltungen, die insgesamt weniger als 50 Personen / Gäste haben dürfen, bei denen Mund-/Naseschutz nicht nur am Platz getragen werden muss oder solche, die Tanz (auch mit Einschränkungen) nicht erlauben. Dabei entfallen die Leistungspflicht des AN, sowie die Vergütungspflicht des AG. Diese außerordentlichen Kündigungsgründe sind dem anderen Partner bei Bekanntwerden sofort mitzuteilen. Der AN ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatz zu verpflichten. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflicht des AN. Des Weiteren gilt ein Rücktrittsrecht des AN bei Buchungen für Medien-, Tournee- und Auslandsauftritte. Der AN ist auch in diesem Fall berechtigt ein Ersatz zu verpflichten. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflicht des AN.

Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragskündigung:

Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E-Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend anerkannt, auch ohne Unterschrift. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages nach Willenserklärung beider Partner ist nicht möglich, da es sich hier um Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen handelt, die nach Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ebenso sind Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der in der Fernabsatzrichtlinie der EU verankerten Widerrufsfrist von 7 Werktagen begonnen wurde, ausgenommen. Für eine Vertragskündigung / Stornierung berechnen wir folgende Stornokosten in Prozent vom vereinbarten Auftragsvolumen: Storno mehr als fünf Monate vor Veranstaltung: 25%; Storno zwischen fünf und drei Monaten vor Veranstaltung: 50%; weniger als drei Monate vor Veranstaltung: 75%

Vertragsstrafe:

Entfällt die Leistung durch Verschulden und in seiner Risikosphäre liegenden, beeinflussbaren Grund von einem der Vertragspartner, so ist die vereinbarte Gage als Vertragsstrafe an den anderen Partner zu zahlen.

Weisungsbefugnis des Auftraggebers:

Dem AN ist eine freie Gestaltung und Darbietung seines Programms zu gewährleisten und keine künstlerischen oder technischen Anweisungen zu geben (außer ggf. Lautstärke). Ein mit dem AG oder seinen Beauftragten erarbeiteter Musikwunschbogen gilt als Richtschnur für die Veranstaltung.

Fälligkeit der Zahlung:

Bei vereinbarter Barzahlung ist die Gage spätestens nach dem Soundcheck in voller Höhe fällig, und ist an den AN oder eine beauftragten Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.

Haftung des Auftraggebers:

Der AG übernimmt die Haftung für die Sicherheit des AN, sowie für das vom AN oder beauftragten Unternehmen in den Veranstaltungsort eingebrachte Equipment.

Behördliche Bestimmungen:

Der AG versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder andere Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstaltung wird durch den AG ordnungsgemäß bei allen notwendigen Institutionen wie z.B. Ordnungsamt, GEMA, Polizei etc. angemeldet. Daraus resultierende Kosten trägt der AG.

Versorgung:

Catering (Speisen und alkoholfreie Getränke) ist dem AN im üblichen Rahmen kostenfrei bereitzustellen.

Datenschutzerklärung:

Die übermittelten personenbezogenen Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte:

Gemäß § 38 Abs. 1 ZPO sind Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Kaufleuten zulässig. Für diesen Fall ist Kulmbach der Gerichtsstand. Ansonsten sind die in den §§ 20 ff. ZPO aufgeführten Regelungen zutreffend.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die -soweit möglich- dem am nächsten kommt, was HZDJ.de (vertreten durch JH-Events) gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.